Mitten im Herzen Weilimdorfs besteht dringender städtebaulicher Handlungsbedarf. Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Walz ist nach dem Scheitern einer Wohnbebauung und nach Schließung und Abriss des „Blick Solitude“ nicht zukunftsweisend genutzt.
Lokale Initiativen wie das Urban Gardening Projekt „Chloroplast“ haben es zwar vermocht, den Zerfallsprozess des Walz-Areals zu verzögern, jedoch ist das ohne zeitliche und inhaltliche Perspektive aber nicht nachhaltig.
Wir meinen, dass diese zentral in Weilimdorf liegenden, bestens durch die Stadtbahn erschlossenen, Flächen nicht zum Schandfleck verkommen dürfen! Bedarf für die verschiedensten Nutzungen gibt es in Weilimdorf genügend. Als Beispiele seien genannt:
- Wohnraum
- Lehrschwimmbecken für die Weilimdorfer Schulen
- Bürgerhaus mit Veranstaltungsräumen für Weilimdorfer Vereine und Initiativen, insbesondere auch als Ort, an dem „Bürgerbeteiligung“ gelebt werden kann
- Kulturelle Einrichtungen wie das bestehende „Urban Gardening“ Projekt, aber auch darüber hinaus
- Erweiterung der Sportanlagen der Sportgemeinde Weilimdorf
Uns ist es aber wichtig, dass die Weilimdorf Bürger, insbesondere die Nachbarn, mitentscheiden können, wie das Gelände zukünftig genutzt wird und dass nicht von Investoren, Verwaltung und Interessengruppen Fakten über die Köpfe der Bürger hinweg geschaffen werden. Da dieser Prozess Zeit braucht, ist es uns auch wichtig, dass eine Zwischennutzung der Fläche pragmatisch und unbürokratisch ermöglicht wird, so dass hier klare Perspektiven und realistische Zeiträume kommuniziert werden können.
Bereits im Jahr 2014 hat die SPD diesen Planungsprozess durch einen Antrag im Bezirksbeirat angestoßen. Zwischenzeitlich wurden provisorische Systembauten fü
r die Kinderbetreuung und eine Flüchtlingsunterkunft erstellt, der Planungsprozess kommt aber weiter nicht in Gang. „Bürgerbeteiligung“ scheint für die Stadtverwaltung ein Lippenbekenntnis zu bleiben, das für die Bewältigung von Stuttgart 21 genutzt wurde, aber nun nicht mit Leben erfüllt wird.
Wir schlagen deshalb vor:
- Bildung einer lokalen Planungsgruppe, bestehend aus dem Bezirksbeirat und den relevanten Akteuren der Stadtverwaltung
- Erwerb und Sicherung /Vorkaufsrecht des Walz-Geländes durch die Stadt Stuttgart
- Entwicklung eines Zeitplans, der die sinnvolle Zwischennutzung miteinschließt. Dieser muss spätestens nach 6 Monaten (Juni 2019) vorliegen, damit die Zwischennutzung einen zeitlichen Horizont erhält
- Kontaktaufnahme mit Vereinen, Nachbarn und Zwischennutzern zur Erstellung eines ersten Anforderungskatalogs
- Veranstaltungen von Bürgerversammlungen, um den Anforderungskatalog zu diskutieren und zu priorisieren
- Erstellung eines Nutzungsplans durch die Stadtverwaltung
- Neuerliche Bürgerversammlung zur Diskussion des Plans
- Verabschiedung des Nutzungsplans
Dieser Prozess soll spätestens Ende 2019 abgeschlossen sein.